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Google-Bewertungen auf der Website anzeigen: Vier Wege und ihre Grenzen

Google-Rezensionen stehen im Profil, nicht auf Ihrer Website. Dieser Beitrag vergleicht vier Wege, sie dort zu zeigen, und sagt, was Datenschutz, Nutzungsbedingungen und die Einwilligung der Bewertenden dazu bedeuten.

Eine Kanzlei für Familienrecht hat bei Google eine Reihe freundlicher Rezensionen. Auf der eigenen Website fehlt jeder Hinweis darauf. Interessierte, die dort landen, müssen das Profil erst suchen. Die Kanzlei möchte deshalb einige Rezensionen zeigen und fragt sich, wie das geht und was sie beachten muss, denn die Rezensionen stammen von Mandanten und stehen bei Google.

Dieser Beitrag vergleicht vier Wege und nennt die Punkte, die Sie vorher klären sollten. Einen Überblick, wo Google-Rezensionen Grenzen haben und wo sie stark sind, gibt der Vergleich mit Google-Bewertungen.

Warum Google-Bewertungen auf die Website gehören

Rezensionen im Unternehmensprofil erreichen Menschen, die bei Google suchen. Wer über einen Empfehlungslink, eine Anzeige oder eine Visitenkarte auf Ihre Website kommt, sieht sie nicht. Zeigen Sie dort einige Bewertungen, entscheiden Besucher mit mehr Anhaltspunkten. Wie stark das wirkt, hängt von Ihrer Zielgruppe ab. Eine allgemeine Zahl wäre hier nicht belastbar.

Bedenken Sie aber: Google-Rezensionen sind Inhalte fremder Personen auf einer fremden Plattform. Für die Weiterverwendung gelten die Bedingungen von Google und der Datenschutz.

Die Methoden im Überblick

MethodeAufwandAutomatische Aktualisierung
Manuell einfügenhochnein
Google Places APIsehr hochja, aber nur wenige Rezensionen
Plugin oder Widget eines Anbietersmittelje nach Anbieter
Import in Mochageringvon Hand in jedem Tarif, im Pro-Tarif täglich

Methode 1: Rezensionen manuell einfügen

Sie kopieren einzelne Rezensionen samt Namen und Sternen auf Ihre Website. Das ist einfach, hat aber Nachteile:

  • Neue Rezensionen müssen Sie selbst nachpflegen.
  • Die Rezensionen sind Werke ihrer Verfasser. Ob Sie sie kopieren dürfen, ist unklar. Klären Sie das im Zweifel mit einer Rechtsberatung.
  • Namen der Bewertenden sind personenbezogene Daten. Bei Praxen und Kanzleien verrät ein Name in Verbindung mit Ihrem Beruf möglicherweise, dass die Person Patient oder Mandant war.

Für eine Kanzlei ist diese Methode deshalb heikel. Sie eignet sich allenfalls, wenn Sie Verfasser um Zustimmung bitten.

Methode 2: Die Google Places API nutzen

Technisch versierte Teams können Rezensionen über die Places API abrufen. Zu beachten:

  • Sie brauchen ein Google-Cloud-Konto und einen Schlüssel.
  • Die Schnittstelle liefert nur einen Teil der Rezensionen, nicht alle. Welche das sind, bestimmt Google.
  • Die Nutzung unterliegt den Nutzungsbedingungen der Schnittstelle. Sie schränken unter anderem ein, was Sie speichern dürfen.
  • Je nach Abrufmenge können Kosten entstehen.
  • Besucher laden Inhalte von Google-Servern. Erwähnen Sie das in Ihrer Datenschutzerklärung und prüfen Sie, ob Ihr Cookie-Banner die Einbindung erfasst.

Für die meisten Praxen, Kanzleien und Beratungen ist dieser Weg zu aufwendig.

Methode 3: Plugins und Widgets von Anbietern

Für viele Website-Systeme gibt es Erweiterungen, die Google-Rezensionen anzeigen. Bei WordPress installieren Sie ein Plugin, tragen Ihre Ortskennung ein und setzen ein Widget oder einen Shortcode ein. Achten Sie auf Folgendes:

  • Die meisten Plugins beziehen die Rezensionen über dieselbe Schnittstelle und zeigen deshalb nur einen Teil.
  • Ein schlecht gepflegtes Plugin kann Ladezeit und Sicherheit beeinträchtigen. Prüfen Sie, ob es regelmäßig aktualisiert wird.
  • Fragen Sie den Anbieter, wo die Daten verarbeitet werden, und bitten Sie um einen Auftragsverarbeitungsvertrag, wenn er personenbezogene Daten für Sie verarbeitet.

Methode 4: Import in Mocha

Mocha sammelt Bewertungen über Ihr eigenes Formular, mit Einwilligung, und bietet zusätzlich den Import von Google-Rezensionen an. Der Ablauf: Sie öffnen unter „Sammeln“ den Punkt „Import“, suchen Ihr Unternehmen und importieren. Mocha übernimmt die Rezensionen, die Google für das Unternehmen ausgibt, höchstens fünf.

Was das heißt:

  • Von Hand geht der Import in jedem Tarif. Im Pro-Tarif ruft Mocha zusätzlich einmal täglich ab und übernimmt neue Rezensionen. Google liefert je Abruf nur eine kleine Auswahl, eine neue Rezension erscheint also erst, wenn Google sie in diese Auswahl nimmt.
  • Mocha erkennt bereits importierte Rezensionen. Ein erneuter Import legt sie nicht noch einmal an, und eine Rezension, die Sie gelöscht haben, holt der tägliche Import nicht zurück.
  • Importierte Rezensionen sind sofort freigegeben und erscheinen mit dem Hinweis „via Google“ in Ihren Widgets. Wollen Sie eine nicht zeigen, lehnen Sie sie unter „Testimonials“ ab.
  • Für importierte Rezensionen liegt keine Einwilligung vor, die über Ihr Formular erfasst wurde. Klären Sie mit Ihrer Datenschutzberatung, ob Sie sie zeigen.
  • Profilfotos lädt der Browser Ihrer Besucher direkt von Google.

Die Schritte stehen in der Anleitung Mocha mit Ihrem Google Unternehmensprofil nutzen. Wer die Einwilligung sicher haben möchte, sammelt eigene Bewertungen über das Sammelformular und zeigt sie mit der Bewertungswand.

So holen Sie mehr aus Bewertungen auf Ihrer Website heraus

Platzierung

Zeigen Sie Bewertungen dort, wo Interessierte entscheiden: auf der Startseite, bei den Leistungen und neben dem Terminbutton. Bei Praxen und Kanzleien empfehlen sich allgemeine Aussagen zur Betreuung, keine Schilderungen von Behandlungen oder Fällen.

Aktualität

Bewertungen von vor drei Jahren wirken weniger überzeugend. Fragen Sie deshalb regelmäßig nach neuen, zum Beispiel am Ende jeder Behandlungsserie oder jedes Mandats.

Auch Kritisches zeigen

Ein Profil, das ausschließlich Bestnoten zeigt, wirkt unglaubwürdig. Sie dürfen eine Auswahl zeigen, sollten aber nicht behaupten, es seien alle.

Strukturierte Daten mit Vorsicht behandeln

Viele Anleitungen empfehlen, Bewertungssterne über strukturierte Daten in die Suchergebnisse zu bringen. Nach den Richtlinien von Google werden Bewertungssterne für Rezensionen, die ein lokales Unternehmen auf der eigenen Website über sich selbst zeigt, in der Regel nicht angezeigt. Planen Sie deshalb nicht damit.

Handy und Ladezeit

Viele Besucher lesen Ihre Seite mobil. Prüfen Sie, ob das Widget auf dem Smartphone gut aussieht und die Seite nicht spürbar langsamer wird.

Rechtliche Hinweise

Hinweis: Dieser Abschnitt gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung.

  • Datenschutzerklärung: Erwähnen Sie, wenn Ihre Website Inhalte von Google lädt.
  • Personenbezogene Daten: Namen und Fotos der Bewertenden dürfen Sie nicht ohne Weiteres zeigen. Zeigen Sie sie nur, wenn eine Rechtsgrundlage besteht.
  • Keine Manipulation: Erfundene Bewertungen oder das gezielte Unterdrücken von Kritik sind unzulässig.
  • Schweigepflicht: Bei Heil- und Rechtsberufen ist schon die Tatsache, dass jemand Patient oder Mandant ist, geschützt. Ob Ihre Bewertungen auf der Website zulässig sind, hängt vom Beruf und Einzelfall ab, mehr dazu im Beitrag Patientenbewertungen und Schweigepflicht.

Fazit

Es gibt keinen Weg, Google-Rezensionen ohne Abwägung auf die eigene Website zu bringen. Manuell und per Schnittstelle sind Aufwand und Risiken hoch, Plugins helfen nur begrenzt, und ein Import bringt nur die Auswahl, die Google ausgibt, und keine Einwilligung der Verfasser. Wer klare Verhältnisse möchte, sammelt eigene Bewertungen mit dokumentierter Einwilligung und verweist zusätzlich auf das Google-Profil.